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KOMPETENT, SCHNELL & UNKOMPLIZIERT

 

WAIDMANNSTR. 2, 60596 FRANKFURT, TEL 069 - 631 956 20, FAX 069 - 631 956 21,  INFO@KANZLEI-BERGRATH.DE 

 

Forderungseinzug

Liquidität

Die Liquidität des Unternehmens aufrecht zu erhalten, ist eines der wichtigsten Ziele unserer Mandanten. Wir unterstützen Sie dabei durch eine gezielte Beratung schon zu Beginn einer Geschäftsbeziehung. Insbesondere prüfen wir die Bonität von Vertragspartnern und beraten bei der Erlangung von Sicherheiten, die auch in der Insolvenz des Geschäftspartners Bestand haben.

 

Zeit und Kosten sparen

Bei säumigen Schuldnern treten wir mit dem gebotenen Nachdruck auf und verhandeln, soweit sinnvoll, maßgeschneiderte Ratenzahlungsvereinbarungen. Ziel ist dabei immer, auf eine freiwillige Zahlung des Schuldners hinzuwirken, um sich dadurch Zeit und Kosten eines Gerichtsverfahrens zu ersparen. Ist der Schuldner nicht kooperativ, beantragen wir umgehend einen gerichtlichen Mahnbescheid und führen gezielt die Zwangsvollstreckung durch.

 

Schuldner unbekannt verzogen

Wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist, hat der Gläubiger ein Problem, denn ein Mahnbescheid oder eine Klage kann nicht zugestellt werden. In diesem Fall sollten Gläubiger den Kopf aber nicht hängen lassen. Wichtig ist, sich zeitnah anwaltlich beraten zu lassen, damit die Forderung nicht verjährt. Wir helfen bei untergetauchten Schuldner an ein Urteil zu gelangen, aus dem dann 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Eine spätere Zwangsvollstreckung ist oft erfolgreich, wenn der Schuldner geerbt oder sich eine Immobilie angeschaft hat. Wir verfügen über große Erfahrung wie in einem Prozess die öffentliche Zustellung der Klageschrift erreicht werden kann. So kann auch gegen einen untergetauchten Schuldner ein Urteil erwirkt werden. Klicken sie hier um unseren Rechtstipp zu lesen.