ALLGEMEINES WIRTSCHAFTS- UND HANDELSRECHT
Die Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit bildet ein guter Vertrag. Durch maßgeschneiderte Verträge verhindern wir lange Diskussionen mit Kunden und Lieferanten und erleichtern dadurch einen schnellen, sachgerechten Vertragsabschluss. Dabei berücksichtigen wir branchenspezifische Risiken und beachten nationale und internationale Regeln und Gepflogenheiten. Wir entwerfen Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschaffungs-, Lizenz-, Kooperations- und Entwicklungsverträge sowie Qualitätssicherungsvereinbarungen. Wir beraten ausländische Unternehmen im Hinblick auf ihre Geschäfte in Deutschland und Europa. Soweit Streitigkeiten über Gewährleistung und Haftungsfragen entstehen, helfen wir bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Ansprüchen.
ARBEITSRECHT
Die Beratung in Fragen des individuellen Arbeitsrechts steht bei uns im Vordergrund. Wir beraten bei Abschluss, Änderung, Befristung und Aufhebung von Arbeitsverträgen. Weiterhin fertigen wir Verträge mit Organen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte) an und gestalten Anreizprogramme für Mitarbeiter, die langfristig an das Unternehmen gebunden werden sollen. Wir verfügen über vielfältige Erfahrungen bei der Gestaltung von Verträgen mit freien Mitarbeitern und Vereinbarungen über befristete Arbeitsverhältnisse.
BAURECHT
Bei Bauvorhaben unterstützen wir unsere Mandanten von Anfang an. Wir gestalten Bauverträge, liefern praxisgerechte Abnahmeprotokolle und Allgemeine Baubedingungen. Wichtig ist uns die sach- und zielgerechte, unkomplizierte Beratung während der Bauphase. Wir bieten Hilfestellung bei Planungsänderungen, Baumängeln und Verzögerungen. Wir helfen auch im Fall der Insolvenz von am Bau beteiligten Firmen. Unser Ziel ist dabei stets, durch rechtzeitiges und besonnenes Handeln den Baufortschritt nicht zu verzögern, ohne dabei auf Rechtspositionen und Ansprüche zu verzichten. Wichtig ist uns aber auch die frühzeitige Beratung bei der Abrechnung von erbrachten Leistungen, damit die Baubudgets unserer Mandanten abgesichert und eingehalten werden können. Wir beraten bei Abschlagszahlungen, Behinderungsanzeigen, Mengenänderungen, Nachtragsvergütungen, Schlusszahlungen und Gewährleistungseinbehalten.
FORDERUNGSEINZUG
Die Liquidität des Unternehmens aufrecht zu erhalten, ist eines der wichtigsten Ziele unserer Mandanten. Wir unterstützen sie dabei durch eine gezielte Beratung schon bei Vertragsschluss und können auf diese Weise das Forderungsausfallrisiko erheblich verringern. Insbesondere prüfen wir die Bonität von Vertragspartnern und beraten gegebenenfalls bei der Stellung von Sicherheiten, die auch in der Insolvenz Bestand haben. Bei säumigen Schuldnern treten wir mit dem gebotenen Nachdruck auf und verhandeln, soweit notwendig, maßgeschneiderte Ratenzahlungsvereinbarungen. Ziel ist dabei immer auf eine freiwillige Zahlung des Schuldners hinzuwirken, um dadurch Zeit und die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu sparen. Aufgrund unserer vielfältigen Kontakte unterstützen wir unsere Mandanten auch beim Forderungseinzug im Ausland und sorgen dafür, dass die dadurch entstehenden Kosten in angemessem Rahmen bleiben.
INSOLVENZRECHT
Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten ist eine praxisgerechte insolvenzrechtliche Beratung wichtig für Unternehmen. Wir unterstützen unsere Mandanten mit Rat und Tat bei der Insolvenz von Kunden, Lieferanten und Auftragnehmern. Der richtige Umgang mit Insolvenzverwaltern kann viel Zeit und Geld sparen. Wir beraten aber auch Unternehmen, die sich in einer finanziellen Krisensituation befinden. In dieser Situation ist eine schnelle und kompetente Beratung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbssituation. Eine individuelle Beratung kann neue Perspektiven aufzeigen. Wir bieten in der Krise auch Geschäftsführern die notwendige Beratung, um deren persönliche Haftung zu vermeiden.
KLINISCHE FORSCHUNG
Eine Besonderheit unserer Kanzlei stellt die Beratung auf dem Gebiet der Klinischen Forschung dar. Aufgrund des verstärkten Wettbewerbes in diesem Bereich ist eine enge juristische Betreuung von Anfang an sehr wichtig, denn nur so können die hohen Risiken kontrollierbar gemacht werden. Wir profitieren dabei von unseren praktischen Erfahrungen und unserer Kenntnis der Gepflogenheiten in diesem sensiblen Bereich. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten steht hier im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.
MIETRECHT
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Gewerbe- und Wohnraummiete. Bei Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen, Kautionen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und Schönheitsreparaturen bieten wir eine praxisgerechte Beratung. Im gewerblichen Bereich erstellen wir Pacht-, Miet-, und Facility-Management-Verträge, die auf die einzelne Immobilie zugeschnitten sind. Wir übernehmen die Verhandlungen bei streitigen Auseinandersetzungen und vertreten unsere Mandanten bundesweit vor Gericht.
VERTRIEBSRECHT
Ein professionell gestalteter Vertragshändler- oder Handelsvertretervertrag bildet die Grundlage für einen effizienten und erfolgreichen Vertrieb und damit letztlich für ein angemessenes Wachstum des Unternehmens. Fehler, die bei Vertragsschluss gemacht werden, können später viel Geld kosten. Wir gestalten nationale und internationale Vertriebsverträge und berücksichtigen dabei die einschlägigen europarechtlichen Vorgaben. Wenn eine Vertragsbeendigung aus strategischen oder sonstigen Gründen unausweichlich ist, beraten wir in einem frühen Stadium, um rechtzeitig die Weichen für eine starke Verhandlungsposition zu stellen.
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