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KOMPETENT, SCHNELL & UNKOMPLIZIERT

 

WAIDMANNSTR. 2, 60596 FRANKFURT, TEL 069 - 631 956 20, FAX 069 - 631 956 21,  INFO@KANZLEI-BERGRATH.DE 

Erstes Telefonat kostenfrei

Die Frage des Honorars sollte zu Beginn der Beratung als erstes geklärt werden, damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen kann. In der außergerichtlichen Beratung bestehen folgende Optionen:

  • Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG), die sich meist nach dem Gegenstandswert berechnen.
  • Vereinbarung eines individuellen Stundensatzes unter Berücksichtigung Ihrer Finanzen.
  • Vereinbarung einer Pauschale.

Wir bieten insbesondere im Bereich der Immobilie verschiedene Vergütungspauschalen an, die auf Ihren Bedarf und Ihr Budget ausgerichtet sind. Damit entsteht bei Ihnen Planungssicherheit.

In einem ersten kostenlosen Telefonat ermitteln wir Ihren Beratungsbedarf und stellen Ihnen ein passendes Vergütungsmodell vor.

Kosten versus Risiko

Oft werden die Anwaltskosten überschätzt und die Risiken eines Immobilienerwerbs unterschätzt. Im Vergleich zur Maklergebühr betragen die Anwaltskosten regelmäßig nur einen Bruchteil. Bei Fragen können Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail mit uns in Verbindung setzen.