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KOMPETENT, SCHNELL & UNKOMPLIZIERT

 

WAIDMANNSTR. 2, 60596 FRANKFURT, TEL 069 - 631 956 20, FAX 069 - 631 956 21,  INFO@KANZLEI-BERGRATH.DE 

Miete und Pacht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Wohnraum- und Gewerbemiete und legen großen Wert auf eine praxisgerechte Beratung.

Mieter und Vermieter haben meist unterschiedliche Interessen. Konflikte sind daher vorprogrammiert. Wir versetzen Sie frühzeitig in die Lage, Ihre Rechte angemessen ausüben zu können. Durch unsere große Erfahrung in der Führung von außergerichtlichen Verhandlungen, können wir oftmals langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

Das Mietrecht ist komplex und unterliegt laufenden Änderungen. Eine fachkundige Vertretung Ihrer Interessen ist daher geboten. Wir beraten Sie gerne schon beim Vertragsschluss, hier werden die Weichen für ein gutes oder schlechtes Mietverhältnis gestellt. Klare Regelungen, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, verbessern Ihre zukünftige Verhandlungsposition erheblich.

Wir helfen Ihnen in folgenden Situationen:

 

  • Vertragsgestaltung
  • Mietrückstände
  • Beschädigung der Mietsache
  • Mängel der Mietsache
  • Kündigung
  • Eigenbedarf
  • Mietkaution
  • Schönheitsreparaturen
  • Nebenkostenabrechnung
  • Modernisierung

 

Im gewerblichen Bereich erstellen wir Pacht-, Miet- und Facility-Management-Verträge, die auf die einzelne Immobilie und ihre Mieter zugeschnitten sind. In diesem Bereich bieten wir Ihnen die Übernahme der Funktion als externe Rechtsabteilung an. Dies spart Ihnen Zeit und Kosten.